• BESTATTUNGEN ARNO MEISSNER GMBH
    Im Trauerfall
    sind wir an ihrer Seite
wir beraten Sie

Im Trauerfall

Natürlicher Tod in der Wohnung
Zunächst muss ein Haus-, Not- oder anderer Arzt benachrichtigt werden, der nach Feststellung der Todsursache die Todesbescheinigung ausstellt.

Daraufhin sollte das Bestattungsinstitut benachrichtigt werden, das Ihnen bei der Erledigung der weiteren Formalitäten behilflich ist und Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Verfügung steht.

Natürlicher Tod im Krankenhaus
Der anwesende Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, Sie können dann ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. 

Tod durch Unfall oder sonstige unnatürliche Ursachen
In diesem Fällen ist immer die örtliche Polizei einzuschalten, die bei Unfalltod, Selbstmord oder Mitwirkung Dritter die Bergung veranlasst und die Angehörigen benachrichtigt.

Die Unterlagen sind wichtig

Formalitäten

Im Todesfall ist es notwendig, einige erforderliche Unterlagen beizubringen. Hier ist eine Liste, damit Sie doppelte Wege vermeiden.

  • Personalausweis des Verstorbenen 
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein (bei Ledigen) Geburtsurkunde (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
  • Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

 

  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen. ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag