• BESTATTUNGEN ARNO MEISSNER GMBH
    Vorsorge mit den
    Bestattungsvorsorge-Vertrag
Ganz einfach

Vorsorge

Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werkvertrag.

Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

Ebenso ist es möglich, eine solche Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die dann je nach Anbieter auch gleich die Organisation der Bestattung übernimmt.

Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgeverträge mit Bestattern direkt abgeschlossen, so kann man sich sicher sein, dass der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, auch die eigene Bestattung übernimmt und sie genauso gestaltet, wie man sich das vorgestellt hat.